Bekanntmachungen


Einladung zur Bürgerveranstaltung
Am 17.09.2024 findet um 18:00 Uhr in der Mehrzweckhalle der Oberschule Kodersdorf, Schulstraße 26, die öffentliche Vorstellung der kommunalen Wärmeplanung statt.
Näheres wird im nächsten Amtsblatt bekanntgegeben.


Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Kodersdorf für das Jahr 2023
Kindergartenplatzkosten (Klick hier für weitere Informationen …)


STELLENAUSSCHREIBUNG
Die Kodersdorfer Inklusions- und Service gGmbH sucht zur Verstärkung ihres Teams einen
Mitarbeiter Bereich Bauhof (m/w/d)
(Klick hier, um zur Ausschreibung zu gelangen…)


Kontaktdaten der Bürgerpolizisten:
  • Polizeihauptmeister David Jentho
    Telefon: +49 3588 265-229 / Mobil: +49 173 9618695
  • Polizeiobermeister Eric Meseberg
    Telefon: +49 3588 265-231 / Mobil: +49 172 8609482Betreuungsbereich und ErreichbarkeitAdresse:
    Polizeistandort Niesky
    Herrmann-Klenke-Straße 2, 02906 Niesky
    Telefon: +49 3588 265-0 / Telefax: +49 3588 265-106Betreuungsbereich:
    Horka, Kodersdorf, Neißeaue und Schöpstal

 

Einladung zur Einwohnerversammlung zum Lärmaktionsplan

Mit der Änderungsverordnung zur EU-Umgebungslärmrichtlinie vom Juni 2019 sind ab der Lärmkartierung 2022 die Lärmaktionspläne innerhalb einer Frist von nunmehr zwei Jahren durch die Gemeinden zu erstellen. Die Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes muss demnach von Seiten der Gemeinde Kodersdorf bis Juli 2024 erfolgen. Der Prozess beinhaltet verpflichtend auch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung.
Unter Beachtung der Vorgaben wurde in den vergangenen Monaten ein Entwurf des Lärmaktionsplanes erarbeitet. Dabei wurden auch bereits der Gemeinde vorliegende Hinweise zu Lärmfragen einbezogen.
Der nunmehr vorliegende Planentwurf kann in der Zeit vom 06. Mai 2024 bis einschließlich 06. Juni 2024 zu den jeweiligen Sprechzeiten im Bauamt eingesehen werden.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben außerdem die Möglichkeit, die Entwurfsunterlagen auch unter folgendem Link
https://nextcloud.weisserschoeps-neisse.de/index.php/s/zF6dnpyZLcFjy3L abzurufen.

Anregungen und Einwendungen können schriftlich oder persönlich zur Niederschrift bis zum 07. Juni 2024 an die Gemeinde Kodersdorf, Bauamt, Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf oder per E-Mail an info@gemeinde-kodersdorf.de gerichtet werden.

Für alle Interessierten findet am 06.05.2024 ab 17:00 Uhr in der Oberschule Kodersdorf in der Mehrzweckhalle zudem eine öffentliche Informationsveranstaltung zu den ausgelegten Unterlagen statt. Im Rahmen der Veranstaltung werden die im Lärmaktionsplan aufgeführten Maßnahmen anschaulich erklärt und auftretende Fragen beantwortet.

Die Kodersdorfer Bürgerinnen und Bürger erhalten damit die Gelegenheit, aktiv an der Erstellung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken und eigene Hinweise einzubringen. Parallel dazu erfolgt die Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Der Lärmaktionsplan soll letztlich dem Kodersdorfer Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt werden und mit Maßnahmen an den Lärmschwerpunkten sowie gesamtstädtisch einen Beitrag zur Erhöhung der Lebensqualität in der Gemeinde Kodersdorf leisten.

Klick hier
Fortschreibung Lärmaktionsplan                    Übersichtskarten


Stellenausschreibung „Projektmanager Regionalentwicklung“
Du bist auf der Suche nach einer spannenden und abwechslungsreichen Tätigkeit? Du identifizierst dich mit der Lausitz und möchtest aktiv an der Ländlichen Entwicklung der Östlichen Oberlausitz mitwirken?
Dann bist du bei uns genau richtig! Für die LEADER-Förderperiode 2023-2027 suchen wir zum 01.07.2024 eine/n Projektmanager Regionalentwicklung (m/w/d) mit guten konzeptionellen und kommunikativen Fähigkeiten. (Klick hier für weitere Infos …)


Praxisräume zu vermieten
Im neugeschaffenen Dienstleistungs- und Versorgungszentrum in Kodersdorf (Straße der Einheit 79) werden ab 01. Juli 2024 Praxisräume, vorzugsweise für die medizinische Versorgung (Allgemeinmedizin bzw. Kinderarzt), vermietet.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Kodersdorf Tel. (035825) 5252 oder
per E-Mail: info@gemeinde-kodersdorf.de .


Abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und zum
Betrieb der „Deponie im Forst“
Für das o. g. Vorhaben führt die Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, als Planfeststellungsbehörde auf Antrag der Ton und Kieswerke Kodersdorf GmbH ein abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren durch. Mit Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 2. Februar 2024, Gz.: DD43-0522/22/66, ist der Plan für das oben genannte Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der
Deponieverordnung (DepV) und § 74 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) festgestellt worden. Der Planfeststellungsbeschluss wird gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG im Sächsischen Amtsblatt sowie auf der Internetseite der LDS öffentlich bekannt gemacht, da neben dem Vorhabenträger mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen wären. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. (Klick hier für weitere Infos…)


Der Ersatzneubau der „Krausche-Brücke“ im Zuge des Oberen Dorfwegs in der Gemeinde Kodersdorf wird im Zeitraum Anfang März bis voraussichtlich Ende November 2024 realisiert. Die Arbeiten werden unter Vollsperrung erfolgen. Eine Umleitungsstrecke über die Weißbrücke und Bergstraße wird ausgeschildert. Ein provisorischer Fußgängerüberweg wird eingerichtet.


Veröffentlichung

Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Kodersdorf

(Klick hier …)


Bekanntmachungstext zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/ Neiße für den Planteil 2 „Gemeinde Kodersdorf“

Bekanntmachung
über die Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes des VVWSN
Das Landratsamt Görlitz hat mit Bescheid vom 27.11.2023 (AZ 3300-03-02-BLP-2273) die 4. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße, Planteil 2 – Kodersdorf genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die 4. Änderung des FNP wirksam. Der abschließende Beschluss zur Feststellung der 4. Änderung des FNP in der Planfassung vom  06.09.2023 wurde in der Sitzung des Verwaltungsverbandes am 06.09.2023 gefasst (Beschluss-Nr. 013/05/2023).
(Klick hier, um zu dem Bekanntmachungstext zu gelangen …)
(Klick hier, für Informationen auf der Internetseite des Verwaltungsverbandes …)


Bekanntmachungstext zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes
Weißer Schöps / Neiße für den Planteil 3 „Gemeinde Neißeaue“

Bekanntmachung
über die Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes des VVWSN
Das Landratsamt Görlitz hat mit Bescheid vom 06.12.2023 (AZ 3300-03-02-BLP-2193) die 6. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße, Planteil 3 – Neißeaue genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die 6. Änderung des FNP wirksam. Der abschließende Beschluss zur Feststellung der 6. Änderung des FNP in der Planfassung vom  06.09.2023 wurde in der Sitzung des Verwaltungsverbandes am 06.09.2023 gefasst (Beschluss-Nr. 014/05/2023).
(Klick hier, um zu dem Bekanntmachungstext zu gelangen …)
(Klick hier, für OInformationen auf der Internetseite des Verwaltungsverbandes …)


Tierbestandsmeldung 2024
Bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
(Für weiterführende Informationen klicken Sie bitte hier …)


In Zusammenarbeit mit der Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH (KEM) erarbeitet die Gemeinde Kodersdorf zur Zeit ein integriertes Gemeindeentwicklungskonzept. Hierzu finden Befragungen der Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Unternehmen und Institutionen von Kodersdorf statt.
(Klick hier, um zu dem gesamten Artikel zu gelangen …)
Der Link für die Online-Teilnahme lautet: www.surveymonkey.de/r/GEK-Kodersdorf  . Diese Maßnahme der Gemeinde Kodersdorf wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.


Der Trinkwasserzweckverband „Neiße-Schöps“ informiert:
Die jährliche Ablesung der Wasserzähler erfolgt in Zukunft nur noch über den Abnehmer und der Eintragung auf der Ablesekarte, die Ende November an die Haushalte geschickt werden.
Nähere Informationen hier per Klick…

 


Ab sofort werden Ausschreibungen zentral auf der Internetseite des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neisse abgebildet bzw.  veröffentlicht.

Hier gelangen Sie auf die Seite Ausschreibungen (Klick hier …).

Hier gelangen Sie auf die Seite Ausschreibungen nach VOL/A und VOB/A (Klick hier …).


Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2015 der Gemeinde Kodersdorf
(Klick hier …)


Bekanntmachung Gemeinde Kodersdorf
Bekanntmachungstext über die erneute Beteiligung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße für den Planteil 2 „Gemeinde Kodersdorf“
über die erneute öffentliche Auslegung des ergänzten Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße – Planteil 2 „Gemeinde Kodersdorf“ – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
(Für weitere Informationen klick hier …)


Bekanntmachung Gemeinde Neißeaue
Bekanntmachungstext über die erneute Beteiligung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße für den Planteil 3 „Gemeinde Neißeaue“
über die erneute öffentliche Auslegung des ergänzten Entwurfs der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße – Planteil 3 „Gemeinde Neißeaue“ – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
(Für weitere Informationen klick hier …)


„Der Baubeginn für den in 2023/24 geplanten Ersatzneubau der Krauschebrücke an der Oberen Dorfstraße verschiebt sich von Juli 2023 auf März 2024. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist jetzt für November 2024 geplant. Die Verschiebung begründet sich in der nicht sicherzustellenden provisorischen Befahrbarkeit des neuen Brückenbauwerks im Winter 2023/24 und der sich daraus zwangsweise ergebenden Nutzung der Umleitungsstrecke über die Weiße Brücke und Bergstraße.“


Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2014 der Gemeinde Kodersdorf
(Klick hier …)


Bekanntmachung
(08.10.2022 bis einschließlich 09.11.2022)
über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des geänderten Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße Planteil 2 „Gemeinde Kodersdorf“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Klick hier …)


Bekanntmachung der Allgemeinverfügungen zur Fortschreibung der Bestandsverzeichnisse der Gemeinde Kodersdorf

Fortschreibung Bestandsverzeichnis Kodersdorf Eintragungsverfügung böW_12 Zum Sachsenberg Eintragungsverfügung mit Anlage öFW_16 und _17
Bestand böW_12 Zum Sachsenberg NEU Bestand öFW_16 Kodersdorf-Kaltwasser NEU Bestand öFW_17 Am Gleisdreieck NEU

 

Jahresabschluss der Gemeinde Kodersdorf für das Haushaltsjahr 2013
(Klick hier zum Jahresabschluss 2013…)